Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verleih
1. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern iSd § 14 BGB und sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen der Matthias Stanke Eventtechnik und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Verträge, welche die Vermietung von Lichttechnik und/oder Tontechnik und/oder hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen von Matthias Stanke Eventtechnik zum Gegenstand haben.
2. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Individuelle Vereinbarungen gehen den AGB in jedem Falle vor. Etwaige anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote von Matthias Stanke Eventtechnik sind unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform und ist für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang der Auftragserteilung bindend. Matthias Stanke Eventtechnik ist in der Entscheidung über die Annahme frei.
3. Mietzeit
Die Mietzeit schließt den vereinbarten Tag der Bereitstellung der Technik im Lager von Matthias Stanke Eventtechnik (Mietbeginn) und den vereinbarten Tag der Rückgabe der Technik im Lager von Matthias Stanke Eventtechnik (Mietende) ein. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde, Matthias Stanke Eventtechnik oder ein Dritter den Transport durchführt.
4. Vergütung
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt der im Mietangebot aufgeführte Mietpreis als vereinbart.
5. Pflichten des Kunden
1. Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln.
Sofern der Kunde kein Servicepersonal von Matthias Stanke Eventtechnik gebucht hat, muss der Kunde alle während der Mietzeit notwendigen Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten fachgerecht auf seine Kosten durchführen lassen. Insbesondere hat der Kunde die während des Mietgebrauchs entstehenden Mängel an Leuchtmitteln und Lautsprechermembranen zu beheben. Darüber hinaus hat der Kunde alle von ihm schuldhaft verursachten Mängel zu beseitigen bzw. für deren Beseitigung aufzukommen.
2. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Werden Gegenstände ohne Personal von Matthias Stanke Eventtechnik angemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften zu sorgen.
3. Der Kunde hat weiterhin alle erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zu treffen.
4. Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus versäumter Sicherungspflicht im erweiterten Arbeitsbereich entstehen.
5. Es ist Sache des Kunden, die Verpflichtung zur Anmeldung bei der GEMA zu überprüfen und durchzuführen. Die anfallenden GEMA-Gebühren sind nicht im Mietpreis enthalten, hat der Kunde somit selbst an die GEMA zu entrichten.
6. Bei einer Anmietung inklusive Aufbau müssen durch den Kunden die erforderlichen Stromanschlüsse für die Inbetriebnahme der Musikanlage vor Ort in zumutbarer Nähe (max. 10 Meter Entfernung) bereitgestellt werden.
7. Schäden sind der Firma Matthias Stanke Eventtechnik unverzüglich anzuzeigen.
6. Haftung
1. Der Kunde übernimmt Mietgegenstände in dem Zustand, in dem sie sich befinden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und einen etwaigen Mangel oder eine etwaige Unvollständigkeit Matthias Stanke Eventtechnik unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei.
3. Sind die Mietgegenstände im Zeitpunkt der Überlassung mangelhaft oder zeigt sich ein solcher Mangel später, so kann der Kunde nach rechtzeitiger Anzeige Nachbesserung verlangen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Mangel selbst verursacht hat. Matthias Stanke Eventtechnik kann das Nachbesserungsverlangen nach eigener Wahl durch Bereitstellung eines gleichwertigen Mietgegenstandes oder durch Reparatur erfüllen. Matthias Stanke Eventtechnik kann die Nachbesserung von der Erstattung der Transport-, Wege- und Arbeitskosten durch den Kunden abhängig machen, wenn die Nachbesserung mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist.
4. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch Matthias Stanke Eventtechnik erfolgt, hat der Kunde Matthias Stanke Eventtechnik zuvor auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Matthias Stanke Eventtechnik haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom Kunden vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände.
5. Der Kunde ist dafür verantwortlich, für die Zeit der Anmietung die Beschallungs-/ Lichtanlage zu versichern. Im Verleihpreis ist keine Versicherung für die Beschallungs-/ Lichtanlage eingeschlossen. Der Kunde haftet ab Beginn der Übergabe der Beschallungs-/ Lichtanlage/ des Zubehörs sowohl für Beschädigungen als auch für einen eventuellen Diebstahl von Geräten und/ oder Zubehör. Durch den Kunde sind eventuelle Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten innerhalb von 3 Tagen nach Rückgabe der Beschallungs-/Lichtanlage zu ersetzen.
6. Bei grober Verunreinigung der Beschallungs-/Lichtanlage und/ oder des Zubehörs werden dem Kunden die anfallenden Reinigungskosten nach Rückgabe gesondert berechnet.
7. Höhere Gewalt oder sonstige Umstände
Wir sind von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt oder sonstige Umstände befreit. Als höhere Gewalt oder sonstige Umstände gelten alle unvorhersehbaren und auch solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Unwetter, Brand, Verkehrsunfälle, Ausfall von Transportmitteln, Stau, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Überschwemmungen, Unruhen, Diebstahl.
8. Transport
1. Übernimmt Matthias Stanke Eventtechnik den Transport der Mietgegenstände durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen Matthias Stanke Eventtechnik und dem Kunden, kann Matthias Stanke Eventtechnik den Transport nach eigener Wahl selbst oder durch Dritte durchführen.
2. Der Kunde verpflichtet sich, soweit nicht anders vereinbart, bei Beginn der vereinbarten Mietzeit die Beschallungs-/Lichtanlage und/ oder Zubehör kostenfrei von Matthias Stanke Eventtechnik zu holen und nach Beendigung zu Matthias Stanke Eventtechnik transportiert.
9. Zahlung
Wenn keine Vorkasse vereinbart ist, sind die Zahlungsansprüche mit erfolgter Lieferung oder Leistung bzw. Bereitstellung der Ware fällig. Änderungen siehe Mietvertrag.
10. Kündigung von Mietverträgen
Ein Mietvertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt auch für vereinbarte Zusatzleistungen.
11. Stornierung durch den Kunden
Eine eventuelle Stornierung der Anmietung muss schriftlich erfolgen, spätestens 2 Wochen vor Anmietungsbeginn. Bei Unterschreitung der 2- Wochenfrist sind folgende Schadenersatzpauschalen durch den Kunden zu entrichten:
1 Woche vor Anmietungsbeginn 50% des vereinbarten Mietpreises
1 Tag vor Anmietungsbeginn 90% des vereinbarten Mietpreises
Am Tag der Anmietung ist der volle Mietpreis zu zahlen.
12. Schadensersatz
1. Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch Matthias Stanke Eventtechnik, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.
2. Bei Ausfall eines einzelnen Gerätes während der Mietzeit verringert sich der vereinbarte Endpreis ausschließlich um den Mietpreis des defekten Gerätes. Weitergehende Schadenersatzansprüche von Seiten des Kunden sind in solchen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen.
13. Schlussbestimmungen
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Matthias Stanke Eventtechnik und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder des Vertrages nicht berührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Reparatur
1. Geltungsbereich
1.Diese Reparaturbedingungen gelten für sämtliche Reparaturmaßnahmen. Sie gelten auch für Reparaturen auf Grund eines Anspruchs aus gesetzlichem Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie soweit nachfolgend nicht anders angegeben.
2. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Individuelle Vereinbarungen gehen den AGB in jedem Falle vor. Etwaige anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
2. Auftragserteilung
1. Aufträge werden mittels unseres Formulars schriftlich (Beilage beim Paket) oder per E-Mail erteilt.
2. Einen eventuellen Anspruch aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie muss der Kunde bei Auftragserteilung anmelden und diesen unter Vorlage des Zahlungsbeleges oder anderer Unterlagen nachweisen.
3. Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten, die Matthias Stanke-Eventtechnik für notwendig erachte, erteilt. Matthias Stanke-Eventtechnik ist zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich während der Arbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren des zu reparierenden Gegenstandes notwendig ist. Matthias Stanke-Eventtechnik ist nicht verpflichtet, den Gegenstand auf alle eventuell möglichen Mängel und Fehlfunktionen hin zu überprüfen.
4. Bei Auftragserteilung für eine kostenpflichtige Reparatur kann der Kunde einen Reparaturhöchstpreis setzen. Ist ein solcher Preis nicht angegeben, wird zunächst von Matthias Stanke-Eventtechnik eine unverbindliche und kostenlose Reparaturkostenabschätzung abgegeben.
3. Reparaturdurchführung
1. Matthias Stanke-Eventtechnik ist berechtigt, die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt durchzuführen.
2. Reparaturtermine sind stets unverbindlich, die endgültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem notwendigen Reparaturaufwand.
3. Jede Reparatur- auch Reparaturkostenabschätzung, bedeuten Eingriffe in den Reparaturgegenstand. Es ist nicht immer möglich, nach einem solchen Eingriff den Zustand wiederherzustellen, der vor dem Eingriff geherrscht hat. Der Kunde hat daher kein generelles Recht auf Wiederherstellung des Originalzustandes.
4. Getauschte Teile gehen, wenn nicht bei Auftragsvergabe schriftlich anders vereinbart, in den Besitz der Werkstatt über (Ausnahme: Datenspeicher wie Festplatten).
4. Reparaturkosten und Zahlung
1. Kostenpflichtige Reparaturen werden für maximal die Beträge ausgeführt, die in den Reparaturkostenabschätzungen mitgeteilt wurden.
2. Reparaturen werden ausschließlich gegen Vorkasse ausgeliefert.
5. Aufbewahrung und Abholung
1. Werden Reparaturen nicht innerhalb von drei Wochen nach Mitteilung über die Fertigstellung zurückbeordert, verlangt Matthias Stanke-Eventtechnik Lagerkosten. Matthias Stanke-Eventtechnik hafte ab diesem Zeitpunkt nicht für Abhandenkommen und/oder Beschädigung des Reparaturgegenstandes oder Teilen von ihm, soweit Matthias Stanke-Eventtechnik kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Übersteigen die Lagerkosten den Zeitwert des Gerätes abzüglich der entstandenen Reparaturkosten, erlischt die Aufbewahrungspflicht von Matthias Stanke-Eventtechnik.
2. Handelt es sich bei dem Reparaturvorgang um eine nicht durchgeführte Reparatur, können nach drei Wochen dem Kunden die Überprüfungskosten sowie die Entsorgungskosten in Rechnung gestellt werden. Eine weitere Aufbewahrungspflicht über die drei Wochen hinaus besteht nicht.
3. Wird die Rückführung des Reparaturgegenstandes durch DHL durchgeführt, so werden bei nachweislicher Übergabe des Reparaturgegenstandes an den Beauftragten von DHL die AGB von DHL Teil des Reparaturvertrages. Die AGB von DHL sind im Internet einsehbar.
6. Ansprüche aus Leistungsstörungsrecht bei kostenpflichtigen Reparaturen
1. Ansprüche wegen Mängeln bei kostenpflichtigen Reparaturen verjähren innerhalb von einem halben Jahr nach Benachrichtigung über die Fertigstellung der Reparatur.
2. Das Recht des Kunden beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Reparaturvertrages verlangen. Welcher der drei Möglichkeiten in Frage kommt, wird durch die Minderung des Nutzwertes des reparierten Gegenstandes bestimmt.
3. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden im Rahmen von Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Matthias Stanke-Eventtechnik. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.
4. Ein Anspruch besteht nur, wenn der neue Mangel in direktem Zusammenhang mit dem bei der Reparatur behobenen Mangel oder den getätigten Arbeiten steht.
5. Normaler Verschleiß begründet keinen Anspruch, auch dann nicht, wenn er innerhalb des Gewährleistungszeitraumes aufgetreten ist.
6. Durch den Kunden verursachte Softwarefehler oder Fehler, die durch Veränderung der Systemeinstellungen oder Installation von Software, Treibern, weiteren Hardwarekomponenten o. ä. verursacht wurden, begründen keinen Anspruch des Kunden.
7. Haftung
1. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit Matthias Stanke-Eventtechnik nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.
2. Im Falle der Beschädigung des Gegenstandes ist Matthias Stanke-Eventtechnik zur kostenfreien Instandsetzung berechtigt. Soweit diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, ist der Zeitwert am Tage der Beschädigung zu ersetzen.
3. Im Falle des Verlustes des Gegenstandes wird entweder ein gleichwertiger Gegenstand geliefert oder der Zeitwert des Gegenstandes beim Zeitpunkt des Verlustes ersetzt. Dieser wird durch den Wiederbeschaffungspreis (Ebay, Amazon etc.) ermittelt. Weitergehende Ansprüche (Nutzungsausfall, Schaden durch Datenverlust oder Wiedereinrichtung von Daten bzw. Software) sind generell ausgeschlossen.
8. Datensicherung
Bei Durchführung der Reparatur kann es zu Datenverlusten kommen. Matthias Stanke-Eventtechnik übernimmt keine Haftung für die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes. Es unterliegt vielmehr allein der Verantwortung des Kunden, vor Reparaturbeauftragung für eine erforderliche Sicherung der Daten Sorge zu tragen. Die Wiederherstellung der Daten obliegt dem Kunden.
9. Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Matthias Stanke Eventtechnik und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder
nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder des Vertrages nicht berührt.
10. Sonstiges
Sollten einzelne Passagen dieser Bedingungen gegen geltendes Recht verstoßen, so sind sie durch ähnlich lautende Passagen zu ersetzen, die dem Ursprungssinn der ersetzten Passage am nächsten kommen.